Ratgeber

Steuern bei Holz- und Waldverkauf

„Muss ich das versteuern?" ist eine der häufigsten Fragen, die uns Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer stellen. Wir sind keine Steuerberatung – aber wir können Ihnen zeigen, welche Themen überhaupt auftauchen, was Sie vorbereiten sollten und mit wem Sie reden müssen.

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Keine Steuerberatung

Das ist eine allgemeine Orientierung, keine Steuerberatung. Steuerliche Regelungen, Sätze und Betragsgrenzen ändern sich regelmäßig und hängen stark von Ihrer persönlichen Situation ab. Klären Sie Ihren Fall bitte mit Ihrer Steuerberatung oder der Landwirtschaftskammer ab, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Wir nennen auf dieser Seite deshalb keine Sätze, Prozentzahlen oder Betragsgrenzen – die ändern sich, und eine veraltete Zahl wäre für Sie teurer als gar keine.

Zuerst unterscheiden

Verkaufen Sie Holz – oder Wald?

Holzverkauf

Sie nutzen Ihren Bestand und verkaufen das geerntete Holz. Die Fläche bleibt Ihnen, der Wald wächst nach. Steuerlich ist das ein Ertrag aus dem laufenden forstwirtschaftlichen Betrieb.

Relevante Fragen: Wie ermittelt Ihr Betrieb den Gewinn? Greift eine Pauschalierung? Welcher Umsatzsteuersatz steht auf der Abrechnung? War die Nutzung geplant oder durch einen Schaden erzwungen?

Waldverkauf

Sie verkaufen die Liegenschaft – Grund und Boden samt aufstehendem Holz. Das ist steuerlich ein anderer Vorgang, bei dem zusätzlich die Besteuerung von Grundstücksveräußerungen ins Spiel kommt.

Relevante Fragen: Wie wird der Kaufpreis auf Boden und stehendes Holz aufgeteilt? Braucht es dafür ein Gutachten? Wie lange war die Fläche in Ihrem Besitz? Ist die Grundverkehrs­behörde zu befassen?

Wie der Waldwert und der Anteil des stehenden Holzes ermittelt wird →

Themenlandkarte

Diese Punkte sollten Sie ansprechen

Nehmen Sie diese Liste einfach mit ins Gespräch mit Ihrer Steuerberatung oder der Landwirtschaftskammer – damit nichts übersehen wird.

Gewinnermittlung

Pauschalierung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Buchführung – davon hängt fast alles Weitere ab. Für den Verkauf von stehendem Holz gelten bei pauschalierten Betrieben eigene Regeln, und es gibt Grenzen, ab denen die Pauschalierung nicht mehr anwendbar ist.

Umsatzsteuer

Für pauschalierte land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt eine eigene Systematik. Klären Sie vor dem Geschäft, welcher Steuersatz auf Ihrer Abrechnung stehen wird und ob Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Kalamitätsnutzung

Für Nutzungen, die durch Käfer, Sturm, Schnee oder Eis erzwungen wurden, gibt es steuerliche Begünstigungen. Voraussetzung ist, dass Sie das Schadereignis belegen können – dokumentieren Sie es also von Anfang an.

Grundstücksveräußerung

Beim Verkauf der Fläche selbst kommt die Besteuerung von Grundstücksveräußerungen dazu. Die Aufteilung des Kaufpreises zwischen Boden und stehendem Holz ist dabei ein zentraler Punkt – und ein Grund, warum sich ein Gutachten rechnen kann.

Erbschaft & Schenkung

Bei Übergabe innerhalb der Familie gelten andere Überlegungen als beim Verkauf an Dritte. Auch hier spielt der Wert der Fläche eine Rolle – und damit wieder die Bewertung.

Förderungen

Erhaltene Förderungen können steuerlich relevant sein. Halten Sie Bescheide und Auszahlungsbelege zusammen mit den übrigen Unterlagen bereit.

Zu den Förderungen für Waldbesitzer →

Praktisch

Das sollten Sie aufheben

Die meiste Arbeit – und damit die meisten Kosten – entstehen bei der steuerlichen Aufbereitung dann, wenn Belege fehlen. Wenn Sie von Anfang an sauber ablegen, ist der Rest Routine.

Wir liefern Ihnen die Unterlagen aus unserem Teil der Arbeit ohnehin: Abrechnung, Übernahme- bzw. Ausmaßlisten und die Aufstellung der Ernte- und Transportleistungen.

Wie Übernahme und Ausmaß funktionieren →

  • Kaufvertrag bzw. Schlussbrief
  • Übernahme- und Ausmaßlisten des Abnehmers
  • Abrechnungen und Gutschriften
  • Rechnungen für Schlägerung, Rückung, Transport
  • Nachweise zum Schadereignis (Fotos, Datum, Meldungen)
  • Förderbescheide und Auszahlungsbelege
  • Grundbuchsauszug und Flächenangaben
Zuständige Stellen

Wer Ihnen verbindlich Auskunft gibt

  • Ihre Steuerberatung – die einzige Stelle, die Ihren konkreten Fall verbindlich beurteilen kann.
  • Die Landwirtschaftskammer Ihres Bundeslands – berät Mitglieder in land- und forstwirtschaftlichen Steuerfragen und veröffentlicht laufend aktualisierte Informationen.
  • Finanzamt – für Auskünfte zum Verfahren und für verbindliche Auskünfte im Einzelfall.
  • Notarin bzw. Notar – bei Verkauf, Übergabe und Erbteilung von Liegenschaften.
Häufige Fragen

Steuern rund um den Wald – kurz erklärt

Muss ich Einnahmen aus dem Holzverkauf versteuern?

Einnahmen aus der Forstwirtschaft sind grundsätzlich steuerlich relevant. Wie sie konkret erfasst werden, hängt unter anderem davon ab, wie Ihr Betrieb den Gewinn ermittelt, wie groß die Fläche ist und wie viel verkauft wird. Weil hier Sätze und Grenzen gelten, die sich ändern, nennen wir auf dieser Seite bewusst keine Zahlen – das klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Was ist bei der Pauschalierung zu beachten?

Viele land- und forstwirtschaftliche Betriebe ermitteln ihren Gewinn pauschal. Für bestimmte Vorgänge – etwa den Verkauf von stehendem Holz oder von Waldflächen – gelten dabei eigene Regeln, und es gibt Betragsgrenzen, ab denen die Pauschalierung nicht mehr anwendbar ist. Ob und wie das auf Sie zutrifft, ist eine Frage für die Steuerberatung.

Was ist der Unterschied zwischen Holzverkauf und Waldverkauf?

Steuerlich sind das zwei verschiedene Dinge. Beim Holzverkauf verkaufen Sie einen Ertrag aus dem laufenden Betrieb. Beim Verkauf einer Waldfläche verkaufen Sie Grund und Boden samt aufstehendem Holz – dabei spielt zusätzlich die Besteuerung von Grundstücksveräußerungen eine Rolle, und es kann sinnvoll sein, den Anteil des stehenden Holzes gutachterlich abzugrenzen.

Wie der Waldwert ermittelt wird →

Was gilt bei Käfer- oder Sturmholz?

Für Holznutzungen, die durch ein Schadereignis erzwungen werden – also nicht geplant waren – gibt es im Steuerrecht eigene Begünstigungen. Genau deshalb lohnt es sich, Schadereignisse sauber zu dokumentieren: Fotos, Datum, betroffene Fläche, behördliche Meldungen und die Abrechnungen. Die steuerliche Einordnung übernimmt dann Ihre Steuerberatung.

Borkenkäfer erkennen & handeln →

Und die Umsatzsteuer?

Auch hier gibt es für pauschalierte land- und forstwirtschaftliche Betriebe eigene Regelungen, die sich von der Regelbesteuerung unterscheiden. Welcher Steuersatz in Ihrem Fall auf der Abrechnung steht, sollte vor dem Geschäft geklärt sein – wir weisen Sie darauf hin, die Entscheidung trifft aber Ihre Steuerberatung.

Was soll ich aufbewahren?

Alles, was den Vorgang belegt: Schlussbriefe und Verträge, Übernahme- bzw. Ausmaßlisten des Werks, Abrechnungen, Rechnungen der Ernte- und Transportleistungen sowie Nachweise zu Schadereignissen und Förderungen. Damit ist die steuerliche Aufbereitung später deutlich einfacher – und günstiger.

Gilt für ganz Österreich – arbeiten tun wir in Oberösterreich

Die Informationen auf dieser Seite sind österreichweit gültig. Unsere Mannschaft ist im nördlichen Oberösterreich unterwegs – Schwerpunkt Mühlviertel, dazu Urfahr-Umgebung, Rohrbach, Freistadt, Perg und Linz-Umgebung.

Sie sind außerhalb? Fragen beantworten wir trotzdem gerne – und für die Umsetzung vor Ort sind die Landwirtschaftskammer Ihres Bundeslands und die örtliche Bezirksforstinspektion die richtigen Anlaufstellen. Unser Einsatzgebiet →

Wir kümmern uns um den forstlichen Teil

Schlägerung, Vermarktung und eine saubere, nachvollziehbare Abrechnung – damit Ihre Steuerberatung nachher wenig Arbeit hat. Rufen Sie uns an.

Ein paar kurze Fragen im Chat, und wir melden uns persönlich und rasch – unverbindlich. Lieber ein Formular? Zum Anfrageformular