Ratgeber

EUDR – Was Waldbesitzer jetzt wissen müssen

Hier erfahren Sie, was sich beim Holzverkauf ändert, wo Sie Ihre EUDR-Nummer bekommen und wie Sie uns diese einfach übermitteln können.

Kurz erklärt

Was ist die EUDR?

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) soll sicherstellen, dass Holz und andere betroffene Rohstoffe aus legaler und entwaldungsfreier Produktion stammen.

Für Holzabnehmer und Händler wie uns gelten die neuen Anforderungen ab dem 30. Dezember 2026, auch für Rundholz und weitere betroffene Holzerzeugnisse.

Für Sie als Waldbesitzer bedeutet das: Wenn Sie Holz verkaufen, benötigen Sie in der Regel eine EUDR-Identifikationsnummer samt Prüfnummer, die Sie an Ihren Holzabnehmer weitergeben müssen. Die Nummer dient als Nachweis Ihrer Registrierung und der abgegebenen Erklärung. Für Klein- und Kleinstprimärerzeuger ist dafür grundsätzlich eine einmalige vereinfachte Erklärung vorgesehen.

Damit wir Ihr Holz auch ab dem 30. Dezember 2026 reibungslos vermarkten können, bitten wir Sie, uns Ihre Nummer schon jetzt zu übermitteln.

So geht's

In zwei Schritten erledigt

Schritt 1: EUDR-Nummer beantragen

Ihre EUDR-Identifikationsnummer können Sie einfach und kostenlos über das offizielle Meldeportal des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft beantragen. Nach der Anmeldung und Abgabe Ihrer vereinfachten Erklärung erhalten Sie Ihre persönliche Identifikationsnummer samt Prüfnummer.

EUDR-Nummer beantragen

Hinweis: Die Identifikationsnummer bleibt grundsätzlich dauerhaft gültig. Bei bestimmten betrieblichen Änderungen kann eine neue Meldung erforderlich sein.

Schritt 2: EUDR-Nummer an uns übermitteln

Sie haben Ihre EUDR-Nummer bereits erhalten? Dann übermitteln Sie uns diese bitte gemeinsam mit Ihren Stammdaten über unser Formular. So können wir Ihre Daten rechtzeitig erfassen und eine reibungslose Holzvermarktung sicherstellen.

EUDR-Nummer übermitteln
Bitte beachten

Das ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsauskunft. Die Regeln und Termine der EUDR können sich noch ändern, und was in Ihrem Fall gilt, hängt von Ihrem Betrieb ab. Verbindliche Auskunft geben Ihnen das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft und die Landwirtschaftskammer.

Fragen zur EUDR?

Bei Fragen zur EUDR oder zur Übermittlung Ihrer Daten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ein paar kurze Fragen im Chat, und wir melden uns persönlich und rasch – unverbindlich. Lieber ein Formular? Zum Anfrageformular